Die Markenrechtler

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EU-Markenanmeldung

 

 

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Formular zur EU-Markenanmeldung (Gemeinschaftsmarke)

Mit Hilfe des Formulars können Sie eine europäische Markenanmeldung beauftragen. Wir leiten sodann die notwendigen Schritte ein und begleiten Ihre Markenanmeldung vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (europäisches Markenamt). Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Bestätigung der Bearbeitung.

Anmelder/ Markeninhaber

Firma

Ansprechpartner*

 

Straße / Hausnummer

PLZ / Ort

Vorwahl / Telefonnummer

 

Vorwahl / Telefaxnummer

 

E-Mail*
 

 

Markentext
 

 

Markenform
 

Waren und Dienstleistungen

(geben Sie bitte zumindest Ihre Tätigkeiten mit der Marke an, beschreiben Sie also möglichst ausführlich, für welche Leistungen Sie die Marke einsetzen wollen und nennen auch eine erst zukünftig geplante oder mögliche Verwendung der Marke)
 

Auslandsanmeldungen

(weitere Staaten gewünscht; mittels einer internationalen Registrierung auf Basis der europäischen Anmeldung kann der Schutzbereich räumlich ausgedehnt werden)
)

 sollen eventuell erfolgen.

Anmeldegebühren
 

 

Amtliche Gebühren (bis drei Klassen)

900 EUR (bei elektronischer Anmeldung)

Anwaltsgebühren

285 EUR*

Recherchekosten

180 EUR*  (mit Recherche - empfohlen)

Gesamtgebühren (netto)

1365 EUR*

Hiermit ermächtige ich BEUKENBERG Rechtsanwälte den Gesamtbetrag zzgl. MwSt. von dem Konto (BLZ und Kontonummer bitte angeben) einzuziehen.

Kt.Nr.:

BLZ  


* Bitte beachten Sie, dass sich alle Preisangaben in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verstehen und unser freibleibendes Angebot für alle Unternehmen unter Geltung unserer AGB gilt.

** Füllen Sie bitte die mit einem Stern gekennzeichneten Felder aus, ansonsten kann Ihre Anfrage nicht gesendet werden.

Dieses Formular wird per e-Mail versendet. Das Absenden war erfolgreich, wenn Sie keine Fehlermeldung erhalten. Die obigen Daten können Sie uns natürlich auch telefonisch durchgeben, faxen oder per eMail übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass die Anwaltsgebühren als Pauschalgebühren für die gesamte Tätigkeit des Anwalts vereinbart werden. Dies gilt von der Markenanmeldung bis zur Entscheidung über die Eintragung vor dem jeweiligen Amt und umfasst insbesondere auch alle nachfolgenden Leistungen:

  • Beratung der Markenstrategie, Prüfung der Markenfähigkeit;
  • Auswertung der Ähnlichkeitsrecherche nebst beliebig vielen Einzelausdrucken/ Detailrecherchen
  • Vorbereitung, Durchführung und Begleitung der Markenanmeldung vor den zuständigen Behörden einschliesslich der gesamten Korrespondenz, Fristen- und Zahlungsüberwachung;
  • Prüfung und Übersendung der Markenurkunde;
  • allgemeine Fristenüberwachung zur Aufrechterhaltung der Marken.

Die Recherche stellt selbstverständlich eine professionelle Zeichen-Ähnlichkeitsrecherche ohne Beschränkungen dar und umfasst alle etwaigen Detailrecherchen/ Einzelausdrucke der potentiellen Treffer in Beständen der deutschen, europäischen und internationalen Marken ohne weitere nationale Marken im Ausland.

Die (Amts-)gebühren umfassen 3 Klassen; dieser Umfang reicht für viele Marken aus.

Sie erhalten von uns eine schriftliche Darstellung der hier genannten (pauschalen) Gebühren und Auslagen.

 

 

 

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