Die Markenrechtler
Mit Hilfe des Formulars können Sie eine deutsche Markenanmeldung beauftragen. Wir leiten sodann die notwendigen Schritte ein und begleiten Ihre Markenanmeldung in Deutschland. Dabei spielt die Markenform (Wortmarke, Bildmarke, Kombinationsmarke, Hörmarke, Farbmarke etc.) keine Rolle. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Bestätigung der Bearbeitung.
Firma
Ansprechpartner**
Straße / Hausnummer
PLZ / Ort
Vorwahl / Telefonnummer
Vorwahl / Telefaxnummer
E-Mail**
WortmarkeWort-/BildmarkeBildmarke3D-MarkeSonstige Marke
(geben Sie bitte zumindest Ihre Tätigkeiten mit der Marke an, beschreiben Sie also möglichst ausführlich, für welche Leistungen Sie die Marke einsetzen wollen und nennen auch eine erst zukünftig geplante oder mögliche Verwendung der Marke)
sollen eventuell erfolgen.
Amtliche Gebühren (bis drei Klassen)
300 EUR
Anwaltsgebühren
175 EUR*
Recherchekosten
180 EUR* (mit Recherche - empfohlen)
Gesamtgebühren (netto)
655 EUR*
Hiermit ermächtige ich BEUKENBERG Rechtsanwälte den Gesamtbetrag zzgl. MwSt. von dem Konto (BLZ und Kontonummer bitte angeben) einzuziehen.
Kt.Nr.:
BLZ:
* Bitte beachten Sie, dass sich alle Preisangaben in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verstehen und unser freibleibendes Angebot für alle Unternehmen unter Geltung unserer AGB gilt.
** Füllen Sie bitte die mit einem Stern gekennzeichneten Felder aus, ansonsten kann Ihre Anfrage nicht gesendet werden.
Dieses Formular wird per e-Mail versendet. Das Absenden war erfolgreich, wenn Sie keine Fehlermeldung erhalten. Die obigen Daten können Sie uns natürlich auch telefonisch durchgeben, faxen oder per eMail übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass die Anwaltsgebühren als Pauschalgebühren für die gesamte Tätigkeit des Anwalts vereinbart werden. Dies gilt von der Markenanmeldung bis zur Entscheidung über die Eintragung vor dem jeweiligen Amt und umfasst insbesondere auch alle nachfolgenden Leistungen:
Die Recherche stellt selbstverständlich eine professionelle Zeichen-Ähnlichkeitsrecherche ohne Beschränkungen dar und umfasst alle etwaigen Detailrecherchen/ Einzelausdrucke der potentiellen Treffer.
Die (Amts-)gebühren umfassen 3 Klassen; dieser Umfang reicht für viele Marken aus.
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© Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak 2002-2010